
Grenzbeträge / Verzinsung | |
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Eintrittsschwelle (Mindestlohn für die Aufnahme in die Zusatzvorsorge) | CHF 246'920 |
Koordinationsabzug | CHF 241'920 |
Maximal versicherter Lohn insgesamt in der beruflichen Vorsorge | CHF 907'200 |
Prospektive Verzinsung 2025 | 1.5% |
Definitive Verzinsung 2024 | 2.0% |
Tritt ein Versicherter im laufenden Jahr (Januar bis Ende November) aus der Pensionskasse aus oder geht er in Pension, gelangt der prospektive Zinssatz zur Anwendung. Die definitive Verzinsung wird vom Stiftungsrat jeweils im November festgelegt und den Versicherten, welche per 31.12. der Pensionskasse angehören, gutgeschrieben.
Der Projektionszinssatz wird verwendet, um die Höhe des voraussichtlichen Altersguthabens im Zeitpunkt der Pensionierung zu ermitteln. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Zinssatz. Im aktuellen Jahr gelangt die definitive Verzinsung gemäss Entscheid des Stiftungsrates zur Anwendung; für die Folgejahre wird der Projektionszinssatz von 3% berücksichtigt.