Grenzbeträge / Verzinsung | |
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Eintrittsschwelle (Mindestlohn für die Aufnahme in die Pensionskasse) | CHF 22'680 |
Koordinationsabzug 1/3 des Jahreslohnes, maximal | CHF 30'240 |
Maximal versicherter Lohn im Rentenplan | CHF 241'920 |
Maximal versicherter Lohn insgesamt in der beruflichen Vorsorge | CHF 907'200 |
Prospektive Verzinsung 2024 im Rentenplan / Kapitalplan / Zusatzkonto | 1.5% |
Definitive Verzinsung 2023 im Rentenplan / Kapitalplan / Zusatzkonto | 1.5% |
Tritt ein Versicherter im laufenden Jahr (Januar bis Ende November) aus der Pensionskasse aus oder geht er in Pension, gelangt der prospektive Zinssatz zur Anwendung. Die definitive Verzinsung wird aufgrund des Reglements zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept festgelegt und den Versicherten, welche per 31.12. der Pensionskasse angehören, gutgeschrieben. Bei unterjährigen Pensionierungen mit Rentenfolge kommt für eine allfällige Zinsgutschrift das Reglement zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept zur Anwendung.
Der Projektionszinssatz wird verwendet, um die Höhe des voraussichtlichen Altersguthabens im Zeitpunkt der Pensionierung zu ermitteln. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Zinssatz. Im aktuellen Jahr gelangt die prospektive Verzinsung gemäss Entscheid der Verwaltungskommission zur Anwendung; für die Folgejahre wird der Projektionszinssatz berücksichtigt. Im Rentenplan, Kapitalplan und Zusatzkonto wird ein Projektionszinssatz von 1.5% angewendet.