Die berufliche Vorsorge wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bauen gemeinsam mit ihren Beiträgen das individuelle Sparguthaben auf. Das während der Erwerbszeit angesparte Kapital wird, samt Zinsen und freiwilligen Einlagen, zur Finanzierung der Altersleistungen jedes Versicherten verwendet. Die Beiträge bestehen aus Sparbeiträgen für die Altersvorsorge und Risikobeiträgen für die Invaliditäts- und Todesfallversicherung.
Die versicherte Person hat die Möglichkeit den Sparbeitrag im Rentenplan aus drei Sparvarianten (Standard, Medium und Budget) auszuwählen. Die gewählte Variante wird jeweils ab Monat April angewendet. Falls keine Auswahl getroffen wird, gilt die Sparvariante Standard. Die Beitragsberechnung erfolgt in % des versicherten Lohns.
Alter | Sparbeitrag Standard |
Sparbeitrag Medium |
Sparbeitrag Budget |
Sparbeiträge Bank |
---|---|---|---|---|
18-24 | 4,00% | 2,00% | 0,00% | 4,00% |
25-34 | 7,50% | 4,00% | 1,50% | 7,50% |
35-44 | 11,95% | 7,95% | 4,45% | 14,05% |
45-54 | 14,80% | 10,30% | 5,80% | 22,20% |
55-65 | 14,00% | 10,00% | 5,00% | 21,00% |
66-70 | 9,00% | 5,00% | 5,00% | 9,00% |
Die Beiträge der Bank sind unabhängig von Ihrer gewählten Sparvariante. Zusätzlich übernimmt die Bank die Risikobeiträge von 1,00% (Alter 18 - 65).
Die versicherten Personen können alljährlich auf den 1. März auf dem versicherten Lohn Sparen einen Sparbeitrag wählen. Die Im Kapitalplan werden die Beiträge als einmaliger Jahresbeitrag auf der variablen Vergütung des laufenden Kalenderjahres bei dessen Auszahlung fällig.
Sparbeitrag in % des versicherten Lohns Sparen |
Risikobeitrag in % des versicherten Lohns Risiko |
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Versicherter | 3% / 6% / 9% | 0% |
Bank | 9% | 0% |
Im Zusatzkonto werden weder Risiko- noch Sparbeiträge erhoben.