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Glossar

A

AHV-Ersatzrente

Temporäre Rente, die von der Pensionskasse zwischen dem Altersrücktritt und dem ordentlichen AHV-Pensionierungsalter gewährt wird, finanziert durch die versicherte Person.

Alterskapital

Summe der angesammelten Sparbeiträge inklusive eingebrachter Freizügigkeitsleistungen, Einkäufe und Zinsen.

Altersrente

Rente auf Lebenszeit, die bei der Pensionskasse ausbezahlt wird.

Anlagen

In der Verordnung BVV 2 Art. 53 ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorgeeinrichtung ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV 2 auch für die nichtregistrierten Vorsorgeeinrichtungen.

Auffangeinrichtung

Die Auffangeinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen. Ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist ebenfalls möglich. Ihr müssen zudem jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die nicht anderweitig überwiesen werden können.

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale kantonale Instanz sein, die unter der Oberaufsicht des Bundesrats steht. Sie kann gewisse Aufgaben auch anderen Kantons- oder Gemeindeinstanzen übertragen. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der Vorsorgeeinrichtung und hat nicht die Befugnis, eine Vertretung in der Vorsorgeeinrichtung oder Teilnahme an ihrer Verwaltung zu verlangen. Die Aufsichtsbehörde kann Weisungen erlassen, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwaltung. Sie ist auch befugt, Klagen von Destinatären entgegenzunehmen, wenn die Organe der Vorsorgeeinrichtung willkürlich handeln.

Autonome Kasse

Vorsorgeeinrichtung, welche neben der Anlage des Vermögens auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität selber vornimmt.

B

Barwert

Der Barwert in einem bestimmten Zeitpunkt entspricht dem Wert, der als verzinsliches Kapital vorhanden sein muss, um daraus später zu erwartende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.

Beitragsbefreiung

Die Beitragsbefreiung wird gewährt, solange die Invalidität besteht, längstens jedoch bis zum Erreichen des Referenzalters.

Beitragsprimat

Die Beitragshöhe wird reglementarisch in Höhe einer Bezugsgrösse (bspw. massgeblicher Lohn) festgelegt, und daraus die Höhe der Leistung ermittelt.

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

BVV2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

D

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad im Sinne von Art. 44 BVV2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das ermittelte Vermögen durch das Vorsorgekapital gedeckt ist. Ein Deckungsgrad von über 100% bedeutet, dass sämtliche Verpflichtungen der Pensionskasse durch entsprechendes Vermögen gedeckt sind.

Deckungskapital

Das Deckungskapital ist die Differenz aus dem Barwert der zukünftigen Leistungen (Geldströme, die einmal ausbezahlt werden) und dem Barwert der künftigen Beiträge (Geldströme, die einmal einbezahlt werden).

Duoprimat

Die Altersleistungen basieren auf einem individuell geäufneten Sparguthaben, während die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität in Prozent des versicherten Lohns berechnet werden. Die Invalidenrente wird lebenslänglich bezahlt, wobei bei Erreichen des Referenzalters eine Neuberechnung der Rente stattfindet.

E

Einkauf

Falls Einkaufsmöglichkeiten in der Pensionskasse vorhanden sind, können diese mittels persönlicher Einzahlungen (maximal zwei pro Jahr) geschlossen werden.

Erworbene Rechte oder Ansprüche

Wohlerworbenes Recht. Eine einmal definierte reglementarische Leistung, Leistungsart oder Versicherungsbedingung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

F

Freizügigkeitskonto

Bankkonto zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung.

Freizügigkeitsleistung

Bei Austritt aus der Pensionskasse wird eine Freizügigkeitsleistung fällig. Die Höhe der zu überweisenden Freizügigkeitsleistung entspricht dem Guthaben aus den drei Vorsorgeplänen.

Freizügigkeitspolice

Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder beim Pool Schweizerischer Lebensversicherungsgesellschaften.

Freizügigkeitsstiftung

Freizügigkeitsstiftungen dienen dem Zweck, Freizügigkeitsvermögen von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Freizügigkeitsleistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, zu verwalten.

FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge.

G

Gesundheitsvorbehalt

Leistungsvorbehalt, den der Vertrauensarzt aufgrund der vertrauensärztlichen Untersuchung attestiert. Wird der Versicherte aufgrund des attestierten Gesundheitsleidens invalid oder stirbt er, zahlt die Pensionskasse reduzierte Vorsorgeleistungen aus. Die Reduktion gilt während der gesamten Auszahlungsdauer. Erkrankt oder stirbt der Versicherte aufgrund eines anderen Leidens, erfolgt keine Leistungsreduktion.

H

Hinterlassene, Hinterbliebene

Personen, die beim Tod des Versicherten (aktiver Versicherter oder Rentner) Anspruch auf eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung haben, grundsätzlich weil der Verstorbene für deren Lebensunterhalt ganz oder zu einem wesentlichen Teil aufgekommen ist. Umfasst Witwe, Witwer, geschiedene Ehefrau, Waisen.

I

Invalidenrentner

Person, die aus gesundheitlichen Gründen arbeits- oder erwerbsunfähig geworden ist und deshalb von der Pensionskasse eine Rente bezieht.

IV

Eidgenössische Invalidenrente.

K

Kapitalkonto

Konto mit dem Guthaben der versicherten Person im Kapitalplan.

Kapitalplan

Vorsorgeplan, in welchem die AHV-pflichtigen, ausbezahlten variablen Vergütungen versichert sind.

Kontrollstelle

Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung übertragen wird. Die Anforderungen sind in Art 33 BVV 2 umschrieben.

Koordinationsbetrag

Der Koordinationsabetrag entspricht einem Drittel des Jahreslohns, höchstens aber der mit dem Beschäftigungsgrad gewichteten maximalen AHV-Altersrente.

L

Lebenserwartung

Jede Pensionskasse muss für jeden ihrer Versicherten die durchschnittliche Lebenserwartung, und damit die erwartete Dauer der Rentenzahlungen, berechnen können. Dafür werden empirisch belegte Werte pro Altersgruppe verwendet, die entweder in sogenannten «Periodentafeln» oder «Generationentafeln» ausgedrückt werden. In der Pensionskasse werden die Generationentafeln angewendet, welche die steigende Lebenserwartung – und zwar auch nach der Pensionierung berücksichtigt. Damit reflektieren die Generationentafeln die aktuellen Bedingungen besser.

M

Meldepflicht

Pflicht des Versicherten, der Pensionskasse unaufgefordert alle Änderungen zu melden, die für die Anwendung des Vorsorgereglements erforderlich sind.

P

Parität

Zahlenmässig gleich starke Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Verwaltungskommission.

Pensionskasse

Ursprünglich wurde darunter eine Institution verstanden, die wiederkehrende Leistungen, das heisst Renten, ausrichtet. Heute wird der Ausdruck in der Umgangssprache oft auch für Kassen mit Kapitalleistungen verwendet.

Pensionsversicherungsexperte

Ein Pensionsversicherungsexperte ist berechtigt, als gesetzlich anerkannter Experte der beruflichen Vorsorge (BVG) zu wirken. Als solcher überwacht er die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Alters- und Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge und berät in weiteren Bereichen der sozialen Sicherheit.

Performance

Ergebnis, Rendite.

R

Referenzalter

Das Referenzalter wird am Monatsersten nach Vollendung des 65. Atlersjahres erreicht.

Registrierte Vorsorgeeinrichtung

Die Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank ist im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen. Sie erbringt mindestens die gesetzlichen Leistungen und entrichtet Beiträge an den Sicherheitsfonds BVG.

Rendite

In Prozenten des investierten Kapitals ausgedrückter Ertrag einer Kapitalanlage.

Rentenplan

Basisvorsorgelösung, in welcher das Grundsalär (Jahreslohn) versichert ist und die versicherte Person aus drei Sparvarianten (Standard, Medium und Budget) wählen kann.

Rentner

Person, die eine Rente bezieht. Alterspenionierte, Invalide, hinterbliebene Ehegatten, Waisen sowie allenfalls andere Berechtigte gehören dem Bestand der Rentner an.

Revisionsbericht

Die Kontrollstelle oder die Revisionsgesellschaft erstellt einen Revisionsbericht. Dieser Bericht kommentiert die Posten der Bilanz und der Betriebsrechnung und gibt detailliert Auskunft über die im Laufe der Revision gemachten Feststellungen.

S

Sammelstiftung

Einer Sammelstiftung können sich beliebige Unternehmungen (meist kleinere Firmen) anschliessen, die aus administrativen Gründen keine eigene Stiftung errichten wollen.

Sicherheitsfonds

Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Er richtet zudem Leistungen an Kassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.

Swiss GAAP FEER 26

Fachempfehlung zur Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen.

T

Teilinvalider

Person, die eine Teilinvalidenrente bezieht, da die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vermindert ist.

Todesfallkapital

Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung im Todesfall eines Versicherten allfälligen Anspruchsberechtigten bar ausbezahlt.

U

Umlageverfahren

Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass aus ihm die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt (Bsp. AHV).

V

Versicherter Lohn

Im Rentenplan entspricht der versicherte Lohn dem anrechenbaren Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsbetrag. Im Kapitalplan entspricht der "versicherte Lohn Sparen" der im laufenden Kalenderjahr ausbezahlten AHV-pflichtigen Vergütung und der "versicherte Lohn Risiko" dem Durchschnit der letzten drei versicherten Löhne Sparen (mit Maximalbegrenzung).

Vorsorgeausweis

Der Vorsorgeausweis der Pensionskasse weist die individuell versicherten Vorsorgeleistungen aus.

W

Waise

Kind eines verstorbenen Versicherten, das infolge Tod des Versicherten Anspruch auf eine Rente hat. Der Anspruch besteht, solange die reglementarischen Bestimmungen erfüllt sind.

WEFV

Verordnung über die Wohneigentumsförderung.

Wertschwankungsreserve

Die Bestimmungen der notwendigen Wertschwankungsreserven basiert in der Regel auf Risikofähigkeitsanalysen. Diese Reserve soll so bemessen sein, dass sie leichte bis mittlere Wertverluste auf den Aktiven auszugleichen vermag.

Witwe/Witwer

Hinterbliebener Ehegatte eines verstorbenen Versicherten.

Z

Zusatzkonto

Konto des Rentenplans mit dem Guthaben der versicherten Person zur Vorfinanzierung der Beseitigung der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung

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