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Leistungen

Alterskapital

Der Anspruch entsteht am Ersten des Monats nach Erreichen des Referenzalters. Wird das Arbeitsverhältnis über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, entsteht der Anspruch erst zum Zeitpunkt der effektiven Pensionierung, jedoch spätestens bei Erreichen des 70. Altersjahres. Das Alterskapital kann nicht in Rentenform bezogen werden.

Invalidenrente

Die Invalidenrente entspricht bei voller Invaldität 65% des beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versicherten Lohns.

Todesfallkapital

Das Todesfallkapital wird den anspruchsberechtigten Personen gemäss Art. 6 des Reglements ausbezahlt. Für verheiratete Personen entspricht das Todesfallkapital dem massgebenden Sparguthaben im Alter 65; für unverheiratete Personen dem vorhandenen Sparguthaben.


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